26 Ergebnisse für: bildschirmarbeitsverordnung
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BildscharbV Bildschirmarbeitsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Bildschirmarbeitsverordnung&f=1
BildscharbV Bildschirmarbeitsverordnung
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§ 6 BildscharbV Untersuchung der Augen und des Sehvermögens Bildschirmarbeitsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bildscharbv&a=6
Für die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens einschließlich des Zurverfügungstellens von speziellen Sehhilfen gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 4
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Artikel 429 10. ZustAnpV Änderung der Bildschirmarbeitsverordnung Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=429
(805-3-3) In § 1 Absatz 4 der Bildschirmarbeitsverordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841, 1843), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) geändert worden ist, werden die Wörter
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Artikel 429 10. ZustAnpV Änderung der Bildschirmarbeitsverordnung Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1474&a=429
(805-3-3) In § 1 Absatz 4 der Bildschirmarbeitsverordnung vom 4. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1841, 1843), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) geändert worden ist, werden die Wörter
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§ 5 BildscharbV Täglicher Arbeitsablauf Bildschirmarbeitsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bildscharbv&a=5
Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die
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§ 3 BildscharbV Beurteilung der Arbeitsbedingungen Bildschirmarbeitsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bildscharbv&a=3
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des
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§ 1 BildscharbV Anwendungsbereich Bildschirmarbeitsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bildscharbv&a=1
(1) Diese Verordnung gilt für die Arbeit an Bildschirmgeräten. (2) Diese Verordnung gilt nicht für die Arbeit an 1. Bedienerplätzen von Maschinen oder an Fahrerplätzen von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten, 2.
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BAG, Beschluss vom 8. 6. 2004 – 1 ABR 4/03
http://lexetius.com/2004,2821
Volltext von BAG, Beschluss vom 8. 6. 2004 – 1 ABR 4/03
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Bildschirmarbeitsplätze – eine arbeitsmedizinische Bewertung
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=52239
Zusammenfassung In der modernen Arbeitswelt nimmt der Anteil der Bildschirmarbeit stetig zu. Die bekannten ergonomischen Rahmenbedingungen für die Komponenten des Bildschirmarbeitsplatzes wie Bildschirmgerät, Tastatur, Maus, Büroarbeitsstuhl,...
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Pause | D.A.S. - Die Rechtsschutzmarke der ERGO
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/haeufige-fragen/pause.aspx
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