10 Ergebnisse für: bwoändv
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Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+1255&a=1
Die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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Artikel 1 10. BWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+1255&a=1
Die Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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§ 10 BWO Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld Bundeswahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWO&a=10
(1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 Abs. 1
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§ 56 BWO Stimmabgabe Bundeswahlordnung
https://dejure.org/gesetze/BWO/56.html
(1) Wenn der Wähler den Wahlraum betritt, erhält er einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass er hierzu seine Wahlbenachrichtigung vorzeigt. (2) Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen
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§ 13 BWahlG Ausschluß vom Wahlrecht Bundeswahlgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWahlG&a=13
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, 1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, 2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der
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§ 13 BWahlG Ausschluß vom Wahlrecht Bundeswahlgesetz
https://dejure.org/gesetze/BWahlG/13.html
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, 1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt, 2. derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der
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§ 5 PAuswG Ausweismuster; gespeicherte Daten Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=5
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen. (2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz
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§ 16 BWO Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis Bundeswahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWO&a=16
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung, 2. auf Grund eines Anstellungs-, Heuer- oder
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§ 6 BWahlG Wahl nach Landeslisten Bundeswahlgesetz
https://dejure.org/gesetze/BWahlG/6.html
(1) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme
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Artikel 116 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder