235 Ergebnisse für: echtheitsprüfung
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Dr. Heide Rezepa-Zabel
http://rezepa-zabel.de/
Bewertung und Vermittlung von Kunst, Antiquitäten, Design, Schmuck und Edelsteinen - Echtheitsprüfung, Wertbestimmungen, Beratung bei Kauf und Verkauf
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Elektronischer Reisepass: Bundesdruckerei übernimmt zentralen Prüfdienst | heise online
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronischer-Reisepass-Bundesdruckerei-uebernimmt-zentralen-Pruefdienst-2733975.html
Die Daten auf dem elektronischen Reisepass sind mit Zertifikaten der ausstellenden Behörden gesichert, deren öffentliche Schlüssel im Public Key Directory der Luftfahrtbehörde ICAO hinterlegt sind. Diese Dienstleistung übernimmt nun die Bundesdruckerei.
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Zerstörungsfreie Echtheitsprüfung von Gold, Silber, Platin und Palladium - Aurogold
http://www.aurogold.de/zerstoerungsfreie_echtheitspruefung_von_gold_silber_platin_und_palladium_0014.html
Aurogold ist Experte in der zerstörungsfreien Echtheitsprüfung von Gold, Silber, Platin und Palladium mit Hilfe von Ultraschallmessung und Magnetwiegen. Wir beraten Sie gerne bei der Überprüfung Ihrer Edelmetalle.
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Weitere Klage gegen Microsofts Echtheitsprüfung | heise online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75098
Auch in der zweiten, bei einem US-Gericht eingereichten Klage gegen die WGA-Prüfung werfen Windows-Nutzer Microsoft unter anderem vor, Spyware zu verbreiten. Außerdem arbeite die Prüfung nicht akkurat.
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BAMF-Personalrat spricht Asylverfahren Rechtsstaatlichkeit ab - WELT
https://www.welt.de/politik/deutschland/article148768910/BAMF-Personalrat-spricht-Asylverfahren-Rechtsstaatlichkeit-ab.html
Der Personalrat des Flüchtlingsamts hält schnelle Asylverfahren bei Syrern für nicht rechtsstaatlich. Das Amt verzichte auf Identitätsprüfung. Ob jemand Syrer sei, entschieden faktisch Dolmetscher.
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Artikel 10 GWPräOptG Änderung des Münzgesetzes Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2011+I+2959&a=10
Das Münzgesetz vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402), das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 8. Mai 2008 (BGBl. I S. 810) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 3 wird wie folgt geändert a) In Absatz 2 werden
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Artikel 10 GWPräOptG Änderung des Münzgesetzes Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
//www.buzer.de/s1.htm?g=2011+I+2959&a=10
Das Münzgesetz vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402), das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 8. Mai 2008 (BGBl. I S. 810) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 3 wird wie folgt geändert a) In Absatz 2 werden
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§ 12 MünzG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/__12.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 12 MünzG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/__12.html
Keine Beschreibung vorhanden.