2,582 Ergebnisse für: erlangten
-
§ 818 BGB Umfang des Bereicherungsanspruchs Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=818
(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung des erlangten
-
Biografie: Die Sammel-Leidenschaft trieb ihn in den Ruin - Lokales (Augsburg) - Augsburger Allgemeine
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Die-Sammel-Leidenschaft-trieb-ihn-in-den-Ruin-id33673507.html
Zwei Augsburger Naturforscher erlangten um 1800 Ruhm. Zwei Lebenswege, wie sie unterschiedlicher nicht sein können
-
Publikationen, die dem Widerstand der Gutachter trotzten - Spektrum der Wissenschaft
http://www.spektrum.de/wissen/7-wissenschaftliche-durchbrueche-trotz-widerstaenden/1308502
Trotz Ablehnung des Manuskripts bei, schafften einige Wissenschaftler den Durchbruch mit ihren Entdeckungen und erlangten Berühmtheit.
-
§ 818 BGB Umfang des Bereicherungsanspruchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/818.html
(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechts oder...
-
§ 818 BGB Umfang des Bereicherungsanspruchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/818.html
(1) Die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen sowie auf dasjenige, was der Empfänger auf Grund eines erlangten Rechts oder...
-
§ 73d StGB Bestimmung des Wertes des Erlangten; Schätzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/73d.html
(1) 1 Bei der Bestimmung des Wertes des Erlangten sind die Aufwendungen des Täters, Teilnehmers oder des anderen abzuziehen. 2 AuÃer Betracht bleibt jedoch...
-
Fassung § 73d StGB a.F. bis 01.07.2017 (geändert durch Artikel 1 G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb+01.07.2017&a=73d
Text § 73d StGB a.F. in der Fassung vom 01.07.2017 (geändert durch Artikel 1 G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872)
-
§ 73d StGB Bestimmung des Wertes des Erlangten; Schätzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/73d.html
(1) 1 Bei der Bestimmung des Wertes des Erlangten sind die Aufwendungen des Täters, Teilnehmers oder des anderen abzuziehen. 2 AuÃer Betracht bleibt jedoch...
-
Frauen wählen | APuZ
https://www.bpb.de/apuz/277327/frauen-waehlen
Vor knapp 100 Jahren erlangten Frauen beziehungsweise die Frauenbewegung endlich das Wahlrecht in Deutschland. Trotz vieler Fortschritte ist eine angemessene politische Repräsentation immer noch nicht erreicht.
-
Frauen wählen | bpb
http://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/277344/frauen-waehlen
Vor knapp 100 Jahren erlangten Frauen beziehungsweise die Frauenbewegung endlich das Wahlrecht in Deutschland. Trotz vieler Fortschritte ist eine angemessene politische Repräsentation immer noch nicht erreicht.