13 Ergebnisse für: festzuschüssen
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Festzuschüsse für Zahnersatz
http://www.kzbv.de/festzuschusse-fur-zahnersatz.90.de.html
Verschiedene Dokumente, die einen Überblick über das Regelwerk zu den Festzuschüssen geben.
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§ 55 SGB V Leistungsanspruch - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/55.html
(1) 1 Versicherte haben nach den Vorgaben in den Sätzen 2 bis 7 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit...
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§ 55 SGB 5 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__55.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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umwelt-online-Demo: Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz (1)
http://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/z04i.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bonusheft
http://www.kzvb.de/blickpunkt-patient/gut-zu-wissen/bonusheft/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Gesundheitsnetzwerk | BKK Linde
https://web.archive.org/web/20130627011134/http://www.bkk-linde.de/leistungen-service/gesundheitsnetzwerk/uebersicht-der-kooperationen/dent-net.html
In unserem Gesundheitsnetzwerk finden Sie hochwertige Angebote zur Ergänzung an unsere umfangreichen Leistungen - informieren Sie sich hier
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Festzuschüsse zum Zahnersatz
http://www.kzbv.de/festzuschuesse-zum-zahnersatz.37.de.html
Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen.
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§ 55 SGB V Leistungsanspruch Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_v&a=55
(1) Versicherte haben nach den Vorgaben in den Sätzen 2 bis 7 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen (zahnärztliche und
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Zahnersatz aus dem Ausland: Empfehlungsliste der Krankenkassen
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=15791
Die empfehlende Weitergabe einer Adressenliste, in der Dental-Importhandelsgesellschaften als Anbieter zahntechnischer Leistungen aufgeführt werden, stellt eine unbillige Behinderung und eine sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung...