5 Ergebnisse für: frhentzg
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FrhEntzG Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen
http://www.buzer.de/gesetz/851/index.htm
FrhEntzG Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen
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FrhEntzG Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen
http://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=FrhEntzG&kurz=IntFamRVG&ag=4208
FrhEntzG Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen
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Artikel 112 FGG-RG Inkrafttreten, Außerkrafttreten FGG-Reformgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8532/a158662.htm
(1) Dieses Gesetz tritt, mit Ausnahme von Artikel 110a Abs. 2 und 3, am 1. September 2009 in Kraft; gleichzeitig treten das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
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Herz-Jesu-Schule in Saarbrücken darf weiter betrieben werden - VerwG Saarland (VerwG Saarland) - JUSLINE Deutschland
https://web.archive.org/web/20090207131953/http://www.jusline.de/index.php?cpid=0920e51183510618590069d5c148aec4&feed=10167
Offener Gesetzeskommentar - Erläuterung der Bedeutung einzelner Paragrafen anhand der Rechtsprechung und der Fachliteratur (neues Open-Content-Projekt), spezialisierte Rechtsanwälte, Diskussionsforum.
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Artikel 2 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben