11 Ergebnisse für: gashdrltgv
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GasHDrLtgV Gashochdruckleitungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GasHDrLtgV&f=1
GasHDrLtgV Gashochdruckleitungsverordnung
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GasHDrLtgV Gashochdruckleitungsverordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+Gashochdruckleitungen&f=1
GasHDrLtgV Gashochdruckleitungsverordnung
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GasHDrLtgV Gashochdruckleitungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+Gashochdruckleitungen&f=1
GasHDrLtgV Gashochdruckleitungsverordnung
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§ 45 StGB Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=45
(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu
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Zitierungen von Energiewirtschaftsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/2151/v0.htm
Zitierungen von EnWG Energiewirtschaftsgesetz
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§ 49 EnWG Anforderungen an Energieanlagen; Verordnungsermächtigung Energiewirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnWG&a=49
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2) Die Einhaltung der
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§ 19 GPSG Bußgeldvorschriften Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gpsg&a=19
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer Rechtsverordnung nach a) § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 14 Abs. 1 Nr. 2, 3 oder 4 oder b) § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 oder
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§ 43 EnWG Erfordernis der Planfeststellung Energiewirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnWG&a=43
(1) Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung von folgenden Anlagen bedürfen der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde 1. Hochspannungsfreileitungen, ausgenommen Bahnstromfernleitungen, mit einer
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§ 3 GPSG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gpsg&a=3
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem
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PlVereinhG Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PlVereinhG&f=1
PlVereinhG Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren