4,146 Ergebnisse für: geschã€ftsdaten
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BVK - GeschÀftsdaten
http://portal.versorgungskammer.de/portal/page/portal/wwwbvk/de/geschaeftsdaten
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 679 BGB Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/679.html
Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn kommt nicht in Betracht, wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn,...
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§ 686 BGB Irrtum über die Person des Geschäftsherrn - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/686.html
Ist der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn im Irrtum, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.
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Start | HWK-Hamburg
http://www.hwk-hamburg.de/
Internetplattform der Handwerkskammer Hamburg mit zahlreichen Services und aktuellen Informationen zum Handwerk in Hamburg.
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Bewerber | HWK-Hamburg
http://www.hwk-hamburg.de/ausbildung/beruf/57/
Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche im Hamburger Handwerk: Veranstaltungen, Berufsorientierung, Beratungsangebote, Lehrstellenbörse und Praktikumsbörse.
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Bewerber | HWK-Hamburg
http://www.hwk-hamburg.de/ausbildung/beruf/10/
Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche im Hamburger Handwerk: Veranstaltungen, Berufsorientierung, Beratungsangebote, Lehrstellenbörse und Praktikumsbörse.
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§ 15 GmbHG Ãbertragung von Geschäftsanteilen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/15.html
(1) Die Geschäftsanteile sind veräuÃerlich und vererblich. (2) Erwirbt ein Gesellschafter zu seinem ursprünglichen Geschäftsanteil weitere Geschäftsanteile,...
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§ 43 GmbHG Haftung der Geschäftsführer - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gmbhg/43.html
(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (2) Geschäftsführer,...
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§ 43 GmbHG Haftung der Geschäftsführer - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/43.html
(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (2) Geschäftsführer,...
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§ 680 BGB Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/680.html
Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe...