111 Ergebnisse für: geschäftsorganisation
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BaFin - Rundschreiben - Rundschreiben 2/2017 (VA) - Mindestanforderungen an die …
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2017/rs_1702_mago_va.html
Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo)
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Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an Versicherer: Bafin-Entwurf zur Konsultation - Versicherungsmagazin.de
http://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/aufsichtsrechtliche-mindestanforderungen-an-versicherer-bafin-entwurf-zur-ko
Die Bafin hat den Entwurf des Rundschreibens, der die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen...
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Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an Versicherer: Bafin-Entwurf zur Konsultation - Versicherungsmagazin.de
http://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/aufsichtsrechtliche-mindestanforderungen-an-versicherer-bafin-entwurf-zur-konsultation-1889639.html
Die Bafin hat den Entwurf des Rundschreibens, der die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen...
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Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen, Kunstbuch 1. 5./6. Schuljahr, Kommunale Unternehmen, Bewertung von öffentlichen Sonderimmobilien als Buch von Klaus Lettenbichler, Krankenhaus Rating…
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§ 64a VAG Geschäftsorganisation; Geschäftsleiterpflichten Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG+1992&a=64a
(1) Versicherungsunternehmen müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, welche die Einhaltung der von ihnen zu beachtenden Gesetze und Verordnungen sowie der aufsichtsbehördlichen Anforderungen
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§§ 64a, 104a VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG+1992&a=64a,104a
§§ 64a, 104a VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
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§ 23 VAG Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Produktfreigabeverfahren
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=23
(1) Versicherungsunternehmen müssen über eine Geschäftsorganisation verfügen, die wirksam und ordnungsgemäß ist und die der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen ist. Die
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§ 30 VAG Interne Revision Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=30
(1) Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame interne Revision verfügen, welche die gesamte Geschäftsorganisation und insbesondere das interne Kontrollsystem auf deren Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft. (2)
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§ 25a KWG Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger;
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25a
(1) Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet. Die
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§ 23 VAG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__23.html
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