113 Ergebnisse für: geschäftswert
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§ 112 GNotKG Vollzug des Geschäfts Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=112
Der Geschäftswert für den Vollzug ist der Geschäftswert des zugrunde liegenden Beurkundungsverfahrens. Liegt der zu vollziehenden Urkunde kein Beurkundungsverfahren zugrunde, ist der Geschäftswert derjenige Wert, der maßgeblich
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§ 34 GNotKG Wertgebühren Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=34
(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Geschäftswert richten, bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach Tabelle A oder Tabelle B. (2) Die Gebühr beträgt bei einem Geschäftswert bis 500 Euro nach Tabelle A 35 Euro, nach Tabelle
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OLG Schleswig, Beschluss vom 14.01.2010 - 3 Wx 63/09 - openJur
http://openjur.de/u/287236.html
Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 27. Juli 2009 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Geschäftswert für das sofort ...
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OLG München, Beschluss vom 26.05.2011 - 31 Wx 78/11 - openJur
https://openjur.de/u/491511.html
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 12. Januar 2011 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 21.400 € festgesetzt.
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§ 67 GNotKG Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereins- und Stiftungssachen Gerichts- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=67
(1) Der Geschäftswert in einem unternehmensrechtlichen Verfahren und in einem Verfahren in Vereinssachen beträgt 1. bei Kapitalgesellschaften und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit 60.000 Euro, 2. bei Personenhandels- und
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§ 105 GNotKG Anmeldung zu bestimmten Registern Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=105
(1) Bei den folgenden Anmeldungen zum Handelsregister ist Geschäftswert der in das Handelsregister einzutragende Geldbetrag, bei Änderung bereits eingetragener Geldbeträge der Unterschiedsbetrag 1. erste Anmeldung einer
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§ 103 GNotKG Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht Gerichts- und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=103
(1) Werden in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit Erklärungen, die gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben sind, oder Anträge an das Nachlassgericht beurkundet, ist Geschäftswert der Wert des betroffenen Vermögens oder
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§ 31 KostO Festsetzung des Geschäftswerts Kostenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kosto&a=31
(1) Das Gericht setzt den Geschäftswert durch Beschluß gebührenfrei fest, wenn ein Zahlungspflichtiger oder die Staatskasse dies beantragt oder es sonst angemessen erscheint. Die Festsetzung kann von dem Gericht, das sie getroffen hat,
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BFH, Urteil vom 16. 5. 2002 – III R 45/98
http://lexetius.com/2002,1767
Volltext von BFH, Urteil vom 16. 5. 2002 – III R 45/98
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§ 34 GNotKG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__34.html
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