336 Ergebnisse für: hinterbliebenenversorgung
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Startseite - Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
http://www.aevwl.de
Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe als berufsständisches Versorgungswerk übernimmt für mehr als 50.000 Ärzte/innen die Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
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Startseite - Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
http://www.aevwl.de/d/2453/
Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe als berufsständisches Versorgungswerk übernimmt für mehr als 50.000 Ärzte/innen die Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
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Startseite - Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
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Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe als berufsständisches Versorgungswerk übernimmt für mehr als 50.000 Ärzte/innen die Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
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Die ÄVWL - Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
http://www.aevwl.de/profil/die-aevwl/
Seit mehr als 50 Jahren übernehmen wir die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für die Angehörigen der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
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§§ 30 bis 46 BeamtVG Beamtenversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeamtVG&a=30-46
§§ 30 bis 46 BeamtVG Beamtenversorgungsgesetz
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VwRehaG - Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche
https://www.gesetze-im-internet.de/vwrehag/BJNR131110994.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Deutscher Bundestag: 17.2 DiÀten fÌr die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
https://web.archive.org/web/20110312135736/https://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/17/17_02/index.html
iÀten fÌr die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
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Deutscher Bundestag: 17.2 Diäten für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
http://wayback.archive.org/web/20131107135031/https://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/17/17_02/index.html
iäten für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
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§ 4d EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4d.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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StrRehaG - Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger StrafverfolgungsmaÃnahmen im Beitrittsgebiet
https://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/BJNR118140992.html#BJNR118140992BJNG000802320
Keine Beschreibung vorhanden.