17 Ergebnisse für: indossanten

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=scheckg&a=16

    (1) Das Indossament muß auf den Scheck oder ein mit dem Scheck verbundenes Blatt (Anhang) gesetzt werden. Es muß von dem Indossanten unterschrieben werden. (2) Das Indossament braucht den Indossatar nicht zu bezeichnen und kann selbst in der

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    https://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_70.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_13.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/scheckg/art_16.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/scheckg/art_20.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_40.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/scheckg/art_40.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__23.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/wg/art_43.html

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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23235/wechsel

    in bestimmter Form abgefasste Urkunde, in der die unbedingte Verpflichtung verbrieft ist, an den berechtigten Inhaber eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen. Der Wechsel ist ein Wertpapier. Die darin übernommene Zahlungspflicht ist selbstständig, d. h.



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