28 Ergebnisse für: iurastudent.de

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    http://www.iurastudent.de/content/begriff-und-definition-des-vorsatzes

    Nach allgemeiner Meinung definiert sich der Begriff des Vorsatzes als der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis all seiner Tatumstände, d.h. objektiven Tatbestandsmerkmale.BGHSt 19, 295 (298). Gleichbedeutend mit dieser Formel ist…

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    http://www.jurabiblio.de/p/impressum.html

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    http://www.iurastudent.de/content/die-ber%C3%BCcksichtigung-von-au%C3%9Fergew%C3%B6hnlichen-belastungen

    Erwachsen einem Steuerpflichtigen Kosten, gegen die er sich nicht erwehren kann, zum Beispiel zur Behandlung einer Krankheit, dann mindert sich als Konsequenz daraus seine Möglichkeit, über das von ihm erwirtschaftete Einkommen zu verfügen. Die…

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    http://www.iurastudent.de/jura-nachhilfe

    Günstige Jura Nachhilfe von herausragenden Dozenten ✓ Einzel- oder Gruppenunterricht mit deinen Freunden für Studium oder Examensvorbereitung.

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    http://www.iurastudent.de/stichw%C3%B6rter/stichwort-bundesoberbeh%C3%B6rden

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    http://www.jurabiblio.de/2011/09/schuldrecht-nach-anspruchsgrundlagen.html

    Die Idee, ein Lehrbuch nach Anspruchsgrundlagen aufzubauen, ist nicht neu. Medicus verwirklichte diese schon 1968 mit seinem "Bürgerliches Recht", konzentriert sich dabei aber vielfach auf examensrelevante Streitfragen und setzt dementsprechend viel Wissen…

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    https://www.iurastudent.de/definition/niedrige-beweggr%C3%BCnde

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    http://www.iurastudent.de/content/die-sog-herrschende-meinung-kritisch-hinterfragt

    Jeder Jura-Student lernt die herrschende Meinung von Anfang an im Studium kennen. Da werden Streitigkeiten nach unterschiedlichen Ansichten aufgefächert und zu vordererst die sog. „herrschende Meinung“ dargestellt, die in einer Streitdarstellung natürlich…

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    http://www.iurastudent.de/definition/bewusste-selbstgef%C3%A4hrdung

    Juristische Definition zu Bewusste Selbstgefährdung aus dem Zivilrecht mit Quellennachweisen.

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    http://www.iurastudent.de/content/die-fahrl%C3%A4ssigkeit

    Dieser Abschnitt wurde bearbeitet von Dorothea Gassenbauer, stud.iur. in Leipzig. Neben den Vorsatzdelikten, bei denen der Täter mit Wissen und Wollen hinsichtlich der objektiven Tatbestandsmerkmale handelt, diese also bewusst und vorsätzlich verwirklichen…



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