Meintest du:
Leiharbeitnehmern227 Ergebnisse für: leiharbeitnehmer
-
§ 14 AÜG Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=A%C3%9CG&a=14
(1) Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Zeit ihrer Arbeitsleistung bei einem Entleiher Angehörige des entsendenden Betriebs des Verleihers. (2) Leiharbeitnehmer sind bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im
-
§ 1 AÜG Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=A%C3%9CG&a=1
(1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis. Arbeitnehmer
-
§§ 15, 15a AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=A%C3%9CG&a=15,15a
§§ 15, 15a AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
-
§ 8 AÜG Grundsatz der Gleichstellung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=A%C3%9CG&a=8
(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen
-
§ 9 AÜG Unwirksamkeit Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=A%C3%9CG&a=9
(1) Unwirksam sind 1. Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 erforderliche Erlaubnis hat; der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird nicht
-
Deutscher Bundestag - Zahl der Leiharbeitnehmer steigt
https://www.bundestag.de/presse/hib/201603/-/412612
Berlin: (hib/ABR) Die Zahl der Leiharbeitnehmer ist im Jahr 2015 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/7661) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7483) hervor. Die…
-
§ 11 AÃG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__11.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 11 AÃG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__11.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 10 AÃG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__10.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Fassung § 11 AÜG a.F. bis 28.12.2011 (geändert durch Artikel 26 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854)
http://www.buzer.de/gesetz/4422/al31212-0.htm
Text § 11 AÜG a.F. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung vom 28.12.2011 (geändert durch Artikel 26 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854)