4 Ergebnisse für: node27887
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Sachen • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅSachen: im Sinn des BGB Gegenstände der Körperwelt, und zwar feste, flüssige und gasförmige Körper; letztere i.d.R. nur im Behältnis. Keine Sachen sind dagegen unkörperliche Gegenstände, z.B. Rechte, Sachgesamtheiten, Firmenwert,…
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Kassenbuch • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅKassenbuch: eines der Grundbücher der erweiterten italienischen Buchführung, in Kontoform geführt. Durch Einstellen des jeweiligen Bargeldbestandes am Beginn eines Tages oder eines Wirtschaftsabschnitts weist das Kassenbuch gleichzeitig…
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Insolvenzgrund • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅInsolvenzgrund: Anlass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. 1. Zahlungsunfähigkeit: Das ist ein auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhendes, nach außen erkennbares und voraussichtlich dauerndes Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen…
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öffentliche Bekanntmachung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅöffentliche Bekanntmachung: Form der Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen.