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fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/fortgefuehrte-anschaffungs-oder-herstellungskosten.html
Lexikon Online ᐅfortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten: Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ist gemäß § 253 III HGB ein Abschreibungsplan aufzustellen, indem die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten (ggf. abzüglich…