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Dekort • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/dekort.html?referenceKeywordName=Decort
Lexikon Online ᐅDekort: Decort. 1. Zahlungsabzug für mangelhafte Ware. 2. Kassaskonto im Großhandel. 3. Rabatt im Auslandsgeschäft, den der Exporteur erhält, dem der Lieferer die Rechnung zu Listenpreisen ausstellt.