8 Ergebnisse für: node31617

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    https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/eingetragener-verein-ev-33699

    Lexikon Online ᐅeingetragener Verein (e.V.): im Vereinsregister eingetragener Verein (§§ 21 ff. BGB). Der eingetragene Verein ist juristische Person und besitzt Rechtsfähigkeit. Er muss einen Vorstand haben; er kann unter seinem Namen klagen und verklagt…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kaufmaennische-angestellte.html

    Lexikon Online ᐅkaufmännische Angestellte: Arbeitnehmer, die in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt sind. Es gelten die Vorschriften der §§ 59 ff. HGB über Handlungsgehilfen. Arbeitgeber muss Kaufmann sein. Die Abgrenzung…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rueckverguetung.html

    Lexikon Online ᐅRückvergütung: typische Form der Überschussverteilung an die Genossenschaftsmitglieder auf der Basis der Mitgliederumsätze mit dem genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb.

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/sorgfaltspflicht.html#erklaerung

    Lexikon Online ᐅSorgfaltspflicht: Vielfach aufgrund Gesetz oder Rechtsgeschäft bestehende Verpflichtung zur Wahrung der Interessen anderer. 1. Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers: Diese umfasst alle Vorkehrungen zum Schutze von Leben und Gesundheit seiner…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verbraucherpolitik.html?referenceKeywordName=Verbraucherschutz

    Lexikon Online ᐅVerbraucherpolitik: Begriff Alle Maßnahmen und Entscheidungen, die darauf abzielen, dem Verbraucherinteresse gegenüber den Anbietern zu einer angemessenen Durchsetzung zu verhelfen. Konzeptionen 1. Wettbewerbsmodell: Verbraucherpolitische…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/einbringung-in-eine-kapitalgesellschaft.html

    Lexikon Online ᐅEinbringung in eine Kapitalgesellschaft: Die Übertragung von Vermögen (Wirtschaftsgütern) durch ihren bisherigen Besitzer auf eine Kapitalgesellschaft, die diesem dafür im Gegenzug Anteile an ihr gewährt.

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/entnahme.html

    Lexikon Online ᐅEntnahme: Steuerrechtlich: Entnahme von Wirtschaftsgütern (Geld, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen) durch Unternehmer oder Mitunternehmer aus dem Betrieb für sich, seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke. Zu den…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/urlaub.html

    Lexikon Online ᐅUrlaub: Bezahlte Freistellung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitskraft. Gesetzlich geregelt ist dies im Bundesurlaubsgesetz.



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