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Stundung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stundung.html
Lexikon Online ᐅStundung: Die Stundung verschafft dem Schuldner gegenüber dem Gläubiger eine außerordentliche Zahlungspause.
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Lebensversicherung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/lebensversicherung.html
Lexikon Online ᐅLebensversicherung: Charakterisierung1. Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall). Unterzweige der Lebensversicherung (mit…