4 Ergebnisse für: node33998
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bewegliche Sachen • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bewegliche-sachen.html
Lexikon Online ᐅbewegliche Sachen: alle Sachen, die nicht Grundstücke oder Bestandteile von Grundstücken sind.
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summarisches Verfahren • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅsummarisches Verfahren: Zivilprozessverfahren, das schnell zum Urteil führen muss und deshalb nur eine beschränkte, summarische Prüfung des Prozessstoffes gestattet. Demgemäß sind nicht alle Beweismittel zugelassen (meist nur Urkunden, u.U.…
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Sachen • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅSachen: im Sinn des BGB Gegenstände der Körperwelt, und zwar feste, flüssige und gasförmige Körper; letztere i.d.R. nur im Behältnis. Keine Sachen sind dagegen unkörperliche Gegenstände, z.B. Rechte, Sachgesamtheiten, Firmenwert,…
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Insolvenzgrund • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/insolvenzgrund.html
Lexikon Online ᐅInsolvenzgrund: Anlass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. 1. Zahlungsunfähigkeit: Das ist ein auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhendes, nach außen erkennbares und voraussichtlich dauerndes Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen…