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Sichtwechsel • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/sichtwechsel.html
Lexikon Online ᐅSichtwechsel: Wechsel, der bei Vorlage (bei Sicht) einzulösen ist (Art 34 I WG). Dies ist immer dann der Fall, wenn ein entsprechender Vermerk (bei Sicht oder auf Sicht) angebracht wurde oder die Angabe der Verfallzeit fehlt. Das…