6 Ergebnisse für: node36584
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Sachen • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/sachen.html
Lexikon Online ᐅSachen: im Sinn des BGB Gegenstände der Körperwelt, und zwar feste, flüssige und gasförmige Körper; letztere i.d.R. nur im Behältnis. Keine Sachen sind dagegen unkörperliche Gegenstände, z.B. Rechte, Sachgesamtheiten, Firmenwert,…
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Privatbankier • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅPrivatbankier: Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der unter Einsatz eigenen Kapitals, unbeschränkter Gesamtvermögenshaftung und mit Entscheidungsbefugnis ohne übergeordnete Organe Bankgeschäfte im Sinn des § 1 I KWG betreibt. …
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Family Office • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅFamily Office: 1. Begriff: Der Begriff Family Office ist gesetzlich nicht definiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) versteht gem. ihrem Merkblatt zur Erlaubnispflicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Family Offices vom…
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Nonprofit-Organisation (NPO) • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅNonprofit-Organisation (NPO): Einer sehr breiten Definition folgend versteht man unter Nonprofit-Organisationen (NPO) alle diejenigen Organisationen, die weder erwerbswirtschaftliche Firmen noch öffentliche Behörden der unmittelbaren…
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Gerechtigkeit • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅGerechtigkeit: Gerechtigkeit regelt die Beziehungen von Menschen zu anderen Menschen, sie betrifft also Interaktionen, und sie enthält immer ein Moment von Gleichheit. Zentrale Frage ist, wie das „ius suum“, „sein Recht“, bestimmt wird.
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Abwicklung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅAbwicklung: Die Abwicklung soll nach Auflösung einer Handelsgesellschaft die persönlichen und vermögensrechtlichen Bindungen der Gesellschafter lösen, um so die Vollbeendigung einer Gesellschaft herbeizuführen. In rechtlicher Hinsicht setzt…