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Insolvenzgrund • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/insolvenzgrund.html
Lexikon Online ᐅInsolvenzgrund: Anlass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. 1. Zahlungsunfähigkeit: Das ist ein auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhendes, nach außen erkennbares und voraussichtlich dauerndes Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen…
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öffentliche Bekanntmachung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/oeffentliche-bekanntmachung.html
Lexikon Online ᐅöffentliche Bekanntmachung: Form der Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen.