3 Ergebnisse für: node36745
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Ware • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ware.html
Lexikon Online ᐅWare: bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke).
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Ware • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ware.html#head3
Lexikon Online ᐅWare: bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke).
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Unionszollkodex • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/unionszollkodex.html
Lexikon Online ᐅUnionszollkodex: 1. Begriff: Der Unionszollkodex (UZK), genauer Zollkodex der Europäischen Union, ist inhaltlich eine Neufassung des Modernisierten Zollkodex (MZK). Noch vor dessen vollständiger Anwendung hat die EU-Kommison am 20.2.2012…