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Entnahme • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅEntnahme: Steuerrechtlich: Entnahme von Wirtschaftsgütern (Geld, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen) durch Unternehmer oder Mitunternehmer aus dem Betrieb für sich, seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke. Zu den…