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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kassadevisen.html

    Lexikon Online ᐅKassadevisen: sofort fällige Auslandsguthaben; in der Praxis werden die Kassadevisen allgemeiner Usance folgend dem Käufer erst am zweiten Werktag nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Vgl. auch Devisen.



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