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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bewegliche-sachen.html

    Lexikon Online ᐅbewegliche Sachen: alle Sachen, die nicht Grundstücke oder Bestandteile von Grundstücken sind.

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/sachen.html

    Lexikon Online ᐅSachen: im Sinn des BGB Gegenstände der Körperwelt, und zwar feste, flüssige und gasförmige Körper; letztere i.d.R. nur im Behältnis. Keine Sachen sind dagegen unkörperliche Gegenstände, z.B. Rechte, Sachgesamtheiten, Firmenwert,…



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