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Aufkaufhandel • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅAufkaufhandel: kollektierender Großhandel, dessen Hauptaufgabe im Beschaffen (Sammeln) von Waren und deren Zusammenstellung zu verkaufsgeeigneten Sortimenten besteht. Manchmal sind mehrere Glieder der Handelskette kollektierend tätig:…