14 Ergebnisse für: node40541

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    https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/eingetragener-verein-ev-33699

    Lexikon Online ᐅeingetragener Verein (e.V.): im Vereinsregister eingetragener Verein (§§ 21 ff. BGB). Der eingetragene Verein ist juristische Person und besitzt Rechtsfähigkeit. Er muss einen Vorstand haben; er kann unter seinem Namen klagen und verklagt…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kassenbuch.html

    Lexikon Online ᐅKassenbuch: eines der Grundbücher der erweiterten italienischen Buchführung, in Kontoform geführt. Durch Einstellen des jeweiligen Bargeldbestandes am Beginn eines Tages oder eines Wirtschaftsabschnitts weist das Kassenbuch gleichzeitig…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kleine-aktiengesellschaft.html

    Lexikon Online ᐅkleine Aktiengesellschaft: Business AG; durch das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts vom 2.8.1994 (BGBl. I 1961) geschaffene Möglichkeit der Gründung von Aktiengesellschaften durch nur einen…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/nebenleistungsaktiengesellschaft.html

    Lexikon Online ᐅNebenleistungsaktiengesellschaft: Aktiengesellschaft (AG), deren Aktionären Nebenverpflichtungen (Nebenverpflichtungen der Aktionäre) obliegen.

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/privatrecht-sachgebietstext.html

    Lexikon Online ᐅPrivatrecht: Eine der Haupteinteilungen des dt. Rechts ist die Einteilung in Privatrecht und in öffentliches Recht. Synonym werden für Privatrecht auch die Begriffe Bürgerliches Recht oder Zivilrecht verwendet, die genau genommen aber nur…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/sitz.html

    Lexikon Online ᐅSitz: Bezeichnung für den Betriebsmittelpunkt (Hauptniederlassung) von Handelsgesellschaften; i.Allg. im Gesellschaftsvertrag festgelegt (zwingend für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften).

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    https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/family-office-54025

    Lexikon Online ᐅFamily Office: 1. Begriff: Der Begriff Family Office ist gesetzlich nicht definiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) versteht gem. ihrem Merkblatt zur Erlaubnispflicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Family Offices vom…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/querverbund.html

    Lexikon Online ᐅQuerverbund: Querverbundunternehmen. 1. Querverbund i.e.S.: Zusammenfassung zweier oder mehrerer betrieblicher Organisationseinheiten der kommunalen leitungsgebundenen Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung (Abfall/ Abwasser), des…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/nonprofit-organisation-npo.html

    Lexikon Online ᐅNonprofit-Organisation (NPO): Einer sehr breiten Definition folgend versteht man unter Nonprofit-Organisationen (NPO) alle diejenigen Organisationen, die weder erwerbswirtschaftliche Firmen noch öffentliche Behörden der unmittelbaren…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/abwicklung.html

    Lexikon Online ᐅAbwicklung: Die Abwicklung soll nach Auflösung einer Handelsgesellschaft die persönlichen und vermögensrechtlichen Bindungen der Gesellschafter lösen, um so die Vollbeendigung einer Gesellschaft herbeizuführen. In rechtlicher Hinsicht setzt…



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