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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ware.html

    Lexikon Online ᐅWare: bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke).

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kommissionsgeschaeft.html

    Lexikon Online ᐅKommissionsgeschäft: die geschäftliche Betätigung eines Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in den §§ 383–406 HGB. Rechtlich ist das Kommissionsgeschäft ein auf eine Geschäftsbesorgung im Sinn des § 675 BGB gerichteter…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ware.html#head3

    Lexikon Online ᐅWare: bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke).



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