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Einbringung in eine Kapitalgesellschaft • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅEinbringung in eine Kapitalgesellschaft: Die Übertragung von Vermögen (Wirtschaftsgütern) durch ihren bisherigen Besitzer auf eine Kapitalgesellschaft, die diesem dafür im Gegenzug Anteile an ihr gewährt.