2 Ergebnisse für: node44291
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Stundung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stundung.html
Lexikon Online ᐅStundung: Die Stundung verschafft dem Schuldner gegenüber dem Gläubiger eine außerordentliche Zahlungspause.
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Stillhalteabkommen • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/stillhalteabkommen.html
Lexikon Online ᐅStillhalteabkommen: Schuldrecht pactum de non petendo. Wirtschaftsgeschichte 1931 in Basel abgeschlossener Vertrag zwischen Ausschüssen ausländischer Banken sowie Reichsbank, Deutscher Golddiskontbank und Stillhalteausschuss der dt.…