7 Ergebnisse für: node44319
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bewegliche Sachen • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅbewegliche Sachen: alle Sachen, die nicht Grundstücke oder Bestandteile von Grundstücken sind.
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fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅfortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten: Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ist gemäß § 253 III HGB ein Abschreibungsplan aufzustellen, indem die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten (ggf. abzüglich…
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Sachen • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅSachen: im Sinn des BGB Gegenstände der Körperwelt, und zwar feste, flüssige und gasförmige Körper; letztere i.d.R. nur im Behältnis. Keine Sachen sind dagegen unkörperliche Gegenstände, z.B. Rechte, Sachgesamtheiten, Firmenwert,…
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Steuerstraftat • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅSteuerstraftat: Steuervergehen. 1. Begriff: Steuerstraftaten sind: a) Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind, d.h. (1) Steuerhinterziehung, (2) gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel, (3) Steuerhehlerei; b)…
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Insolvenzgrund • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅInsolvenzgrund: Anlass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. 1. Zahlungsunfähigkeit: Das ist ein auf Mangel an Zahlungsmitteln beruhendes, nach außen erkennbares und voraussichtlich dauerndes Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen…
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öffentliche Bekanntmachung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅöffentliche Bekanntmachung: Form der Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen.
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Wirtschaftsgut • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅWirtschaftsgut: Wirtschaftswissenschaftenknappes Gut.SteuerrechtNicht im Gesetz definierter Begriff des Einkommensteuer- und Bewertungsrechts (vgl. §§ 5 II, 6 I EStG; §§ 2, 98a BewG), das steuerliche Synonym für Vermögensgegenstand. Nach…