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Passivlegitimation • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/passivlegitimation.html
Lexikon Online ᐅPassivlegitimation: Stellung als richtiger Beklagter. Richtiger Beklagter ist, wer Träger des streitigen Rechts ist. Passivlegitimation ist Rechtszuständigkeit, d.h. die Passivlegitimation ist gegeben, wenn der Beklagte auch der nach…