5 Ergebnisse für: node45069
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bewegliche Sachen • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅbewegliche Sachen: alle Sachen, die nicht Grundstücke oder Bestandteile von Grundstücken sind.
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offene Rechnung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅoffene Rechnung: Durch eine dem Kontokorrentvertrag ähnliche Abrede begründetes Verhältnis, wonach die Forderungen eines Vertragsteils (z.B. des Einzelhändlers gegen seinen Kunden) in Rechnung gestellt und nach bestimmten Rechnungsperioden…
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Sachen • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅSachen: im Sinn des BGB Gegenstände der Körperwelt, und zwar feste, flüssige und gasförmige Körper; letztere i.d.R. nur im Behältnis. Keine Sachen sind dagegen unkörperliche Gegenstände, z.B. Rechte, Sachgesamtheiten, Firmenwert,…
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Hypothekenbanken • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅHypothekenbanken: früherer Begriff aus dem Hypothekenbankgesetz, heute als Pfandbriefbanken bezeichnet: privatrechtlich organisierte Kreditinstitute (Realkreditinstitute), die langfristige durch Grundpfandrechte gesicherte Kredite sowie…
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Kommissionsgeschäft • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅKommissionsgeschäft: die geschäftliche Betätigung eines Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in den §§ 383–406 HGB. Rechtlich ist das Kommissionsgeschäft ein auf eine Geschäftsbesorgung im Sinn des § 675 BGB gerichteter…