3 Ergebnisse für: node47440
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Personenbeförderung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/personenbefoerderung.html
Lexikon Online ᐅPersonenbeförderung: Beförderung von Personen v.a. durch Kraftfahrzeuge, Eisenbahn, Schiffe, Verkehrsflugzeuge. 1. Personenbeförderung zu Lande: a) Privatrechtlich ist die Personenbeförderung Werkvertrag im Sinn des BGB. b)…
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Gebrauchsabnahme • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅGebrauchsabnahme: §§ 433, 640 BGB; vor dem endgültigen Gebrauch des Hauses oder der Wohnung ist diese formal abzunehmen. Dies geschieht einmal durch die genehmigungspflichtige Behörde, aber auch durch den Besteller. Dieser ist verpflichtet,…
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Turn-Key-Projekte • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅTurn-Key-Projekte: schlüsselfertige, einsatzbereite Gesamtanlagen, z.B. Errichtung eines Stahlwerks oder eines Flugplatzes. Werden häufig über Generalunternehmer oder Anbieterkoalition erstellt.