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    https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/family-office-54025

    Lexikon Online ᐅFamily Office: 1. Begriff: Der Begriff Family Office ist gesetzlich nicht definiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) versteht gem. ihrem Merkblatt zur Erlaubnispflicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Family Offices vom…



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