2 Ergebnisse für: node48797

  • Thumbnail
    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/passivlegitimation.html

    Lexikon Online ᐅPassivlegitimation: Stellung als richtiger Beklagter. Richtiger Beklagter ist, wer Träger des streitigen Rechts ist. Passivlegitimation ist Rechtszuständigkeit, d.h. die Passivlegitimation ist gegeben, wenn der Beklagte auch der nach…

  • Thumbnail
    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/hausgewerbetreibende.html

    Lexikon Online ᐅHausgewerbetreibende: Personen, die mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften in eigener Arbeitsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellen, bearbeiten oder verpacken und selbst wesentlich mitarbeiten.



Ähnliche Suchbegriffe