12 Ergebnisse für: node49282
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Agrarhandel • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅAgrarhandel: Kauf und Verkauf von landwirtschaftlich erzeugten Produkten. Der Agrarhandel kann unterschieden werden nach der Maßstabsebene (z.B. regional, international), dem Handelsgut oder den Handelsstufen (Großhandel und Einzelhandel).…
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Zollunion • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅZollunion: Spezifisches Konzept zur regionalen Handelsliberalisierung. Im Zuge der Verwirklichung einer Zollunion werden zwischen den beteiligten Volkswirtschaften (schrittweise) alle Zölle und Kontingente beseitigt; parallel hierzu werden…
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Außenhandelstheorie • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅAußenhandelstheorie: Teilbereich der realen Außenwirtschaftstheorie (Außenwirtschaftstheorie). Die Außenhandelstheorie analysiert die Bestimmungsgründe für die Existenz und Struktur des internationalen Handels und der internationalen…
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Rybczynski-Theorem • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅRybczynski-Theorem: Aussage der Außenhandelstheorie über die Auswirkung von Faktorausstattungsveränderungen auf die produzierten und gehandelten Gütermengen eines Landes unter der Annahme konstanter Güter- und Faktorpreise. Benannt nach dem…
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Meistbegünstigung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/meistbeguenstigung-39392
Lexikon Online ᐅMeistbegünstigung: Meistbegünstigung verpflichtet einen Staat, alle handelspolitischen Vergünstigungen, v.a. Zollvorteile, die einem anderen Staat eingeräumt wurden, allen anderen Staaten einzuräumen, mit denen Meistbegünstigung vereinbart…
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Gemeinschaftsteuern • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gemeinschaftsteuern.html
Lexikon Online ᐅGemeinschaftsteuern: Steuern, deren Aufkommen gemäß Grundgesetz Bund und Ländern gemeinsam zustehen: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer. Gemeinschaftsteuern können nach dem Verbundsystem oder…
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Ware • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ware.html#head3
Lexikon Online ᐅWare: bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke).
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Heckscher-Ohlin-Theorem • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/heckscher-ohlin-theorem.html
Lexikon Online ᐅHeckscher-Ohlin-Theorem: in der Außenhandelstheorie logisch stringente Fassung des Zusammenhangs zwischen internationalen Faktorausstattungsunterschieden und der Handelsstruktur. Einfachster Fall: Gegeben sind zwei Länder mit identischen,…
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Wechselkurs • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/wechselkurs.html
Lexikon Online ᐅWechselkurs: Wertverhältnis zweier Währungen. Üblicherweise angegeben als in heimischen Währungseinheiten ausgedrückter Preis einer bestimmten Menge ausländischer Währungseinheiten = Preisnotiz (z.B. US-Dollar, Japanischer Yen). Der…
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Ware • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅWare: bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke).