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Rückversicherung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
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Lexikon Online ᐅRückversicherung: 1. Begriff: Versicherung eines Erstversicherers oder eines anderen Rückversicherers. Die frühere Legaldefinition in § 779 HGB wurde durch die VVG-Reform aufgehoben. Der Versicherungsnehmer in der Rückversicherung wird…