1 Ergebnisse für: node50217

  • Thumbnail
    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/sichtwechsel.html

    Lexikon Online ᐅSichtwechsel: Wechsel, der bei Vorlage (bei Sicht) einzulösen ist (Art 34 I WG). Dies ist immer dann der Fall, wenn ein entsprechender Vermerk (bei Sicht oder auf Sicht) angebracht wurde oder die Angabe der Verfallzeit fehlt. Das…



Ähnliche Suchbegriffe