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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/privatbankier.html

    Lexikon Online ᐅPrivatbankier: Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der unter Einsatz eigenen Kapitals, unbeschränkter Gesamtvermögenshaftung und mit Entscheidungsbefugnis ohne übergeordnete Organe Bankgeschäfte im Sinn des § 1 I KWG betreibt. …

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    https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/family-office-54025

    Lexikon Online ᐅFamily Office: 1. Begriff: Der Begriff Family Office ist gesetzlich nicht definiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) versteht gem. ihrem Merkblatt zur Erlaubnispflicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Family Offices vom…

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bankier.html

    Lexikon Online ᐅBankier: 1. Begriff: Der Bankgeschäfte betreibende Einzelkaufmann im Gegensatz zu den in Gesellschaftsform betriebenen Banken. Die Bezeichnung Bankier darf nur von Kreditinstituten geführt werden (§ 39 KWG). Ausnahmen sind möglich, wenn…



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