548 Ergebnisse für: ordnungsmäßigen
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§ 2038 BGB Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=2038
(1) Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind; die zur Erhaltung
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GoBD veröffentlicht | PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH
http://www.project-consult.de/ecm/news/2014/gobd_ver%C3%B6ffentlicht
Die GoBD "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GZ IV A 4 - S 0316/13/10003; DOK 2014/0353090) wurden mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014…
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Bundesfinanzministerium - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/Datenzugriff_GDPdU/
Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) werden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und…
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Bundesfinanzministerium - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/Datenzugriff_GDPdU/2014-11-14-GoBD.html
Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) werden im Zusammenwirken zwischen Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, Wirtschaftsverbänden und…
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§ 582a BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__582a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 581 bis 584 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=581-584
§§ 581 bis 584 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 1122 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1122.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1048 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1048.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1649 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1649.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 581 bis 584b BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=581-584b
§§ 581 bis 584b BGB Bürgerliches Gesetzbuch