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Rechtswidrig3,562 Ergebnisse für: rechtswidrige
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§ 12 StGB Verbrechen und Vergehen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaà mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige...
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§ 12 StGB Verbrechen und Vergehen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/12.html
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaà mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige...
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Polizei: Polizei zahlt Entschädigung an Blockupy-Demonstranten - WELT
https://www.welt.de/newsticker/news3/article113365124/Polizei-zahlt-Entschaedigung-an-Blockupy-Demonstranten.html
Opfer erhalten je 500 Euro für rechtswidrige Freiheitsentziehung
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§ 1 OWiG Begriffsbestimmung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=1
(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. (2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige
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§ 2 NetzDG Berichtspflicht Netzwerkdurchsetzungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=netzdg&a=2
(1) Anbieter sozialer Netzwerke, die im Kalenderjahr mehr als 100 Beschwerden über rechtswidrige Inhalte erhalten, sind verpflichtet, einen deutschsprachigen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf ihren
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§ 357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=357
(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat
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Aushungern und Fordern | Telepolis
https://www.heise.de/tp/features/Aushungern-und-Fordern-3382678.html
Interview mit Claudia Daseking und Solveig Koitz über die rechtswidrige Hartz IV-Sanktionspraxis. Teil 1
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BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis | heise online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/87462
Der Bundesgerichtshof bestätigt die Störerhaftung von Forenbetreibern für rechtswidrige Nutzer-Postings, sofern sie davon Kenntnis haben.
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Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar | heise online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/74275
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen.
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Abschaffung der Störerhaftung - diesmal richtig?
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tmg-novelle-abschaffung-stoererhaftung-netzsperren-overblocking/
Der Bundestag hat die 3. TMG-Novelle verabschiedet. WLAN-Betreiber sollen künftig nicht mehr für rechtswidrige Handlungen ihrer Nutzer haften.