90 Ergebnisse für: schuldübernahme
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§ 415 BGB Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=415
(1) Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die
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RG, 14.01.1928 - I 204/27. - Schuldübernahme
https://www.jurion.de/de/document/show/0:2145327,0/
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Schuldübernahme: französisches, englisches und deutsches Recht in ... - Tobias Maurer - Google Books
https://books.google.de/books?id=QF4z3Xlu4ZoC&pg=PA106&dq=Novation+franz%C3%B6sisches+recht&hl=de&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=N
English summary: The assumption of obligations is one of the most difficult topics in the general part of the law of obligations. This is due in particular to the fact that there are three parties involved in the assumption of an obligation. In this…
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Die befreiende Schuldübernahme, Teil 1 | Juraexamen.info
http://www.juraexamen.info/die-befreiende-schuldubernahme-teil-1/
Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat
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BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58 - Rechtsmittel
https://www.jurion.de/de/document/show/0:3615165,0/
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§ 415 BGB Vertrag zwischen Schuldner und Ãbernehmer - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/415.html
(1) 1 Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. 2 Die...
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§ 415 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__415.html
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§ 418 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__418.html
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§ 41 AktG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__41.html
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§ 416 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__416.html
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