153 Ergebnisse für: steueranmeldung
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§ 355 AO Einspruchsfrist Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=355
(1) Der Einspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 1 ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Ein Einspruch gegen eine Steueranmeldung ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung bei der Finanzbehörde, in
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§ 33 EnergieStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__33.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 39 EnergieStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__39.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 168 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__168.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein HelgolGemStV SH 2018 | Landesnorm Schleswig-Holstein | Gesamtausgabe | Landesverordnung über die Erhebung einer Einfuhrsteuer auf der Insel Helgoland (Gemeindeeinfuhrsteuerverordnung Helgoland) vom 13. Dezember 2017 | gültig von: 01.01.2018 gültig bis: 31.12.2022
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HelgolGemStV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true
Recherche juristischer Informationen
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BMF - Mineralölsteuer
https://www.bmf.gv.at/steuern/verbrauchsteuern/mineraloelsteuer.html
Mineralöl, das in Österreich hergestellt oder nach Österreich gebracht wird, sowie Kraftstoffe und Heizstoffe unterliegen der Mineralölsteuer. Damit verbunden ist die Pflicht, eine Bewilligung für die Herstellung und/oder unversteuerte Verbringung von…
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§ 8 StromStG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__8.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 8 StromStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__8.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 17 TabStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/__17.html
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§ 9 EnergieStG Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebes Energiesteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=9
(1) Werden Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 außerhalb eines Herstellungsbetriebes hergestellt, entsteht die Steuer mit der Herstellung, es sei denn, es schließt sich ein Verfahren der Steuerbefreiung (§ 24 Absatz 1) an. (1a) Wer