9 Ergebnisse für: verstromg
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VerstromG 3 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/verstromg_3/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 3 VerstromG 3 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/verstromg_3/__3.html
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VerstromG 5 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/verstromg_5/index.html
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VerstromG 1 - Gesetz zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken
http://www.gesetze-im-internet.de/verstromg_1/BJNR007770965.html
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§ 197 BGB Dreißigjährige Verjährungsfrist Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=197
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, 2.
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§ 169 AO Festsetzungsfrist Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=169
(1) Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129. Die Frist ist gewahrt,
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§ 170 AO Beginn der Festsetzungsfrist Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=170
(1) Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist. (2) Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn 1. eine Steuererklärung oder
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§ 5 EStG Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=5
(1) Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig
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Zitierungen von Energiewirtschaftsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/2151/v0.htm
Zitierungen von EnWG Energiewirtschaftsgesetz