147 Ergebnisse für: vormundschafts
-
Erwachsenenschutzrecht: Helfen statt bevormunden - Beobachter
http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/erwachsenenschutz/artikel/erwachsenenschutzrecht_helfen-statt-bevormunden/
Am 1. Januar 2013 wurde aus dem Vormundschafts- das Erwachsenenschutzrecht. Dahinter steht eine neue Philosophie. Ein Überblick.
-
§§ 70 bis 70n FGG Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FGG&a=70-70n
§§ 70 bis 70n FGG Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
-
Landesarchiv Schleswig-Holstein  Beständeübersicht
http://bestaendeuebersicht.schleswig-holstein.de/abteilung.asp?abt=239&nummer=205&kontrolle=J&titel=Herzogtum%20Lauenburg%20bis%201876Herzogtum
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Landesarchiv Schleswig-Holstein  Beständeübersicht
http://bestaendeuebersicht.schleswig-holstein.de/abteilung.asp?abt=239&nummer=205&kontrolle=J&titel=Herzogtum%20Lauenburg%20bis%
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Prof. Dr. Werner Bienwald | Autorenprofil und Werke | beck-shop.de
http://www.beck-shop.de/Prof-Dr-Werner-Bienwald/trefferliste.aspx?action=author&author=147493759
Hier finden Sie das komplette Autorenprofil von Prof. Dr. Werner Bienwald . Außerdem erhalten Sie Zusatzinfos wie wichtige berufliche Stationen und aktuelle Werke.
-
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/FGG
Das FGG: AuÃer Kraft getreten am 01.09.2009 aufgrund Gesetzes vom 17.12.2008 ( BGBl. I S. 2586 )
-
Gramberg, Gerhard Anton Hermann Jetzt geltendes Oldenburgisches Particular-Recht in systematischem Auszuge
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22148894%22
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1303 BGB Ehemündigkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1303.html
1 Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. 2 Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe...
-
§ 1303 BGB Ehemündigkeit - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1303.html
1 Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. 2 Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe...
-
§ 1837 BGB Beratung und Aufsicht - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1837.html
(1) 1 Das Familiengericht berät die Vormünder. 2 Es wirkt dabei mit, sie in ihre Aufgaben einzuführen. (2) 1 Das Familiengericht hat über die gesamte...