50 Ergebnisse für: wareneinfuhr

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+2009&a=10

    (1) Die Einfuhr von Waren ist grundsätzlich frei. Sie bedarf nur dann einer Genehmigung, wenn dies in der Einfuhrliste (Anlage) aufgeführt ist. Außerdem führt die Einfuhrliste die Waren auf, für deren Einfuhr auf Grund einer

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ausfuhrueberschuss.html?referenceKeywordName=Export%C3%BCberschuss

    Lexikon Online ᐅAusfuhrüberschuss: Exportüberschuss. 1. Begriff: Überschuss des Wertes der Warenausfuhr über den Wert der Wareneinfuhr (aktive Handelsbilanz) bzw. Überschuss der Einnahmen aus dem Export von Sachgütern und Dienstleistungen des Auslands über…

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    https://www.hdbg.de/parlament/content/persDetail.php?id=600

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+7.4.2006&a=4

    Text § 4 AWG a.F. in der Fassung vom 08.04.2006 (geändert durch Artikel 1 G v 28.03.2006 BGBl. I 574)

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    https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Zoll/zoll-aktuell,t=schweden--erhoehung-der-verbrauchsteuern-auf-alkohol

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ware.html#head3

    Lexikon Online ᐅWare: bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke).

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    http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/trade.html

    Startseite - Trade

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    http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/trade,did=711064.html

    Startseite - Trade

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ware.html

    Lexikon Online ᐅWare: bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke).

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    https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/meistbeguenstigung-39392

    Lexikon Online ᐅMeistbegünstigung: Meistbegünstigung verpflichtet einen Staat, alle handelspolitischen Vergünstigungen, v.a. Zollvorteile, die einem anderen Staat eingeräumt wurden, allen anderen Staaten einzuräumen, mit denen Meistbegünstigung vereinbart…



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