50 Ergebnisse für: wareneinfuhr
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§ 10 AWG Wareneinfuhr Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+2009&a=10
(1) Die Einfuhr von Waren ist grundsätzlich frei. Sie bedarf nur dann einer Genehmigung, wenn dies in der Einfuhrliste (Anlage) aufgeführt ist. Außerdem führt die Einfuhrliste die Waren auf, für deren Einfuhr auf Grund einer
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Ausfuhrüberschuss • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ausfuhrueberschuss.html?referenceKeywordName=Export%C3%BCberschuss
Lexikon Online ᐅAusfuhrüberschuss: Exportüberschuss. 1. Begriff: Überschuss des Wertes der Warenausfuhr über den Wert der Wareneinfuhr (aktive Handelsbilanz) bzw. Überschuss der Einnahmen aus dem Export von Sachgütern und Dienstleistungen des Auslands über…
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LT-Biografie
https://www.hdbg.de/parlament/content/persDetail.php?id=600
Keine Beschreibung vorhanden.
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Fassung § 4 AWG a.F. bis 08.04.2006 (geändert durch Artikel 1 G v 28.03.2006 BGBl. I 574)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+7.4.2006&a=4
Text § 4 AWG a.F. in der Fassung vom 08.04.2006 (geändert durch Artikel 1 G v 28.03.2006 BGBl. I 574)
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GTAI - Zoll Aktuell
https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Zoll/zoll-aktuell,t=schweden--erhoehung-der-verbrauchsteuern-auf-alkohol
Keine Beschreibung vorhanden.
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Ware • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ware.html#head3
Lexikon Online ᐅWare: bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke).
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Ware • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ware.html
Lexikon Online ᐅWare: bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke).
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Meistbegünstigung • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/meistbeguenstigung-39392
Lexikon Online ᐅMeistbegünstigung: Meistbegünstigung verpflichtet einen Staat, alle handelspolitischen Vergünstigungen, v.a. Zollvorteile, die einem anderen Staat eingeräumt wurden, allen anderen Staaten einzuräumen, mit denen Meistbegünstigung vereinbart…