11 Ergebnisse für: wertstellungsdatum
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§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675s,675t
§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 675t BGB Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem...
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§ 675t BGB Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675t.html
(1) 1 Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist verpflichtet, dem Zahlungsempfänger den Zahlungsbetrag unverzüglich verfügbar zu machen, nachdem...
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§ 675t BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675t.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Wertstellung von Überweisungs- und Scheckgutschriften
http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem97/BGH/zivil/wert.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 675x BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675x.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 675 bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675-676c
§§ 675 bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 675c bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675c-676c
§§ 675c bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Artikel 248 EGBGB Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen Einführungsgesetz zum
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=248
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Konkurrierende Informationspflichten Ist der Zahlungsdienstevertrag zugleich ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, so werden die
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§ 675x BGB Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675x
(1) Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags, der auf einem autorisierten, vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn 1. bei der